Wie Sie ein rotes Kennzeichen beantragen
Das rote Kennzeichen ist eine Seltenheit im Straßenverkehr – wer eines hat, sollte es nicht aufs Spiel setzen.
Das rote Kennzeichen: Um kein anderes Nummernschild drehen sich ähnlich viele Irrtümer und Unklarheiten. Wofür es dient und wie Sie ein rotes Kennzeichen beantragen können.
Mancher hält es für ein Überführungskennzeichen, mit dem man das neue Auto noch vor der Zulassung nach Hause fahren darf. Dafür ist das rote Kennzeichen aber nicht gedacht. Es ist allein für gewerbliche Zwecke bestimmt – und zwar nur für “zuverlässige” Händler, Hersteller und Kfz-Werkstätten. So steht es im Gesetz.
Rotes Kennzeichen beantragen
Wer ein rotes Kennzeichen benötigt, reicht dafür einen Antrag bei der Zulassungsbehörde ein, in deren Zuständigkeitsbereich der eigene Betrieb liegt. Dabei müssen Sie eine Reihe von Dokumenten vorlegen:
- Personalausweis oder Pass
- Ausgefülltes Antragsformular
- Führungszeugnis der Belegart “0” (erhalten Sie beim Bürgeramt)
- Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung und Ausweis oder Pass des Vertretungsberechtigten
- Versicherungsnachweis
- Bedarfsnachweis
- Gegebenenfalls eine Vollmacht samt Ausweis oder Pass des Vollmachtgebers
Ratsam ist es, sich vorher online beim für Sie zuständigen Serviceportal über die Details zu informieren. Dort erfahren Sie auch, welche Kosten auf Sie zukommen – denn sie sind nicht bundesweit einheitlich geregelt. In Berlin beispielsweise liegen die Kosten derzeit zwischen 51 und 92,40 Euro.